Bundesjugendversammlung

Viel los bei der BJV 2023 in Hamburg Foto: JDAV/Silas Wagner

Die Vollversammlung der JDAV

Die Bundesjugendversammlung (BJV) ist die Vollversammlung der JDAV und damit das oberste Entscheidungsgremium der JDAV. Sie kommt mindestens alle zwei Jahre zusammen.

Die Bundesjugendversammlung trifft richtungsweisende Beschlüsse für die Zukunft der JDAV. Folgende Aufgaben werden ausschließlich von der Bundesjugendversammlung wahrgenommen:

  • Wahl der Bundesjugendleitung,

  • Beschluss der Grundsätze und Bildungsziele der JDAV,

  • Beschluss der Bundesjugendordnung,

  • Beschluss der Mustersektionsjugendordnung.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind die Delegierten der Sektionsjugenden (inkl. Jugendreferent*innen), Bezirksjugendleiter*innen, Landesjugendleiter*innen und die Mitglieder der Bundesjugendleitung. Die Anzahl der Delegierten berechnet sich anhand einer Formel.

Details zur Bundesjugendversammlung als Gremium und weitere Aufgaben sind in der Bundesjugendordnung (BJO) in Abschnitt D §§ 12ff beschrieben.

Die Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung regelt den geordneten Ablauf der Veranstaltung.

Interessiert eine BJV als Sektionsjugend auszurichten?

Für die Durchführung der Bundesjugendversammlung wird alle zwei Jahre eine Stadt mit einer motivierten Sektion gesucht, die mit einer*einem engagierten Jugendreferent*in und vielen begeisterten Jugendleiter*innen Lust hat, die BJV mit zu organisieren.

Der Bundesjugendausschuss entscheidet in der Regeln in seiner Frühjahrssitzung im Vorjahr der Bundesjugendversammlung über den Veranstaltungsort. Bei Interesse die BJV zukünftig auszurichten, melde dich als Jugendreferent*in gerne im Ressort Jugend. Dort bekommst du Infos zu den Anforderungen an eine ausrichtende Stadt/Sektion.