Bundesjugendordnung

Teilnehmende bei einem Hochtourenkurs Foto: JDAV/ Maggy Blanz

Eine kurze Beschreibung

Die Bundesjugendordnung (BJO) bildet die Basis der JDAV Arbeit auf allen Ebenen und ist Voraussetzung für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Sie regelt Aufgaben und Zuständigkeiten der JDAV auf Sektions-, Landes- und Bundesebene und damit auch den formalen Aufbau und die Gremienstruktur mit den jeweiligen Kompetenzen. Als Ordnung im Sinne der DAV Satzung muss sie neben der Bundesjugendversammlung auch durch die DAV Hauptversammlung beschlossen werden.

Überarbeitung und gültige Fassung

Mit dem Beschluss eines offenen Delegiertensystems innerhalb der JDAV durch den außerordentlichen Bundesjugendleitertag 2020 ergab sich weiterer Änderungsbedarf in der BJO. Die neue Fassung wurde dann durch den Bundesjugendleitertag und die DAV Hauptversammlung 2021 verabschiedet. Sie trat am 01.01.2023 in Kraft.