Bundes-Jugend-Leitung und Bundes-Jugend-Ausschuss

Die Mitglieder stellen sich vor

Bundes-Jugend-Leitung (BJL)

Die Bundesjugendleitung Foto: JDAV/Daniel Sautter

Die Bundes-Jugend-Leitung leitet die Jugend-Arbeit der JDAV.
Sie vertritt die Interessen der Jugend im Deutschen Alpen-Verein (DAV).
Und sie vertritt die Interessen der Jugend nach außen.
Zum Beispiel bei der Politik.

Zur Bundes-Jugend-Leitung gehören 7 Personen:
2 Bundes-Jugend-Leiter*innen.
Das nennt man Doppel-Spitze.

Und 5 Stellvertreter*innen.

Die Doppel-Spitze wird für 4 Jahre gewählt.
Die 5 Stellvertreter*innen werden für 2 Jahre gewählt.

Habt ihr Fragen oder Ideen?
Oder wollt Ihr einen Antrag stellen?
Zum Beispiel an die Bundes-Jugend-Versammlung.
Oder an den Bundes-Jugend-Ausschuss.

Dann schreibt uns einfach eine E-Mail.
Wir beraten euch gerne.
Oder helfen euch bei dem Antrag.

Die E-Mail-Adresse ist: jdav@alpenverein.de

Bundes-Jugend-Ausschuss (BJA)

Bundesjugendausschuss im Herbst 2023 Foto: JDAV/Andrea Scheu

Der Bundes-Jugend-Ausschuss (BJA) ist eine wichtige Gruppe in der JDAV.

Im Bundes-Jugend-Ausschuss arbeiten mit:

  • Die Mitglieder von der Bundes-Jugend-Leitung.
    Sie sind stimm-berechtigt.
    Das bedeutet: Sie dürfen mitbestimmen.

  • Eine Person als Vertreter*in aus jedem JDAV-Landes-Verband.
    Die JDAV-Landes-Verbände sind die JDAV-Vereine in den verschiedenen Bundes-Ländern.
    Diese Mitglieder sind auch stimm-berechtigt.

  • Die Geschäfts-Leitung der JDAV.
    Diese Person ist nicht immer gleichzeitig auch Mitglied in der JDAV.
    Diese Person darf nicht mit abstimmen.
    Sie darf aber beraten.

  • Eine Person aus der Leitung der Jugend-Bildungs-Stätte.
    Die Jugend-Bildungs-Stätte ist das Haus von der JDAV.
    Dort finden zum Beispiel Kurse und Seminare von der JDAV statt.
    Diese Person darf nicht mit abstimmen.
    Sie darf aber beraten.

Der Bundes-Jugend-Ausschuss hat wichtige Aufgaben:

  • Die Beratung und Entscheidung von allen wichtigen Angelegenheiten in der Jugend-Arbeit.

  • Die Vorbereitung der Bundes-Jugend-Versammlung.

  • Die Kontrolle der Bundes-Jugend-Leitung. 

Man kann Anträge an den Bundes-Jugend-Ausschuss stellen.
Zum Beispiel, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist.
Oder wenn man etwas verändern will.
Der Bundes-Jugend-Ausschuss kümmert sich dann um den Antrag.