Die Bundes-Jugend-Leitung leitet die Jugend-Arbeit der JDAV.
Sie vertritt die Interessen der Jugend im Deutschen Alpen-Verein (DAV).
Und sie vertritt die Interessen der Jugend nach außen.
Zum Beispiel bei der Politik.
Zur Bundes-Jugend-Leitung gehören 7 Personen:
2 Bundes-Jugend-Leiter*innen.
Das nennt man Doppel-Spitze.
Und 5 Stellvertreter*innen.
Die Doppel-Spitze wird für 4 Jahre gewählt.
Die 5 Stellvertreter*innen werden für 2 Jahre gewählt.
Habt ihr Fragen oder Ideen?
Oder wollt Ihr einen Antrag stellen?
Zum Beispiel an die Bundes-Jugend-Versammlung.
Oder an den Bundes-Jugend-Ausschuss.
Dann schreibt uns einfach eine E-Mail.
Wir beraten euch gerne.
Oder helfen euch bei dem Antrag.
Die E-Mail-Adresse ist: jdav@alpenverein.de
Bundes-Jugend-Ausschuss (BJA)
Der Bundes-Jugend-Ausschuss (BJA) ist eine wichtige Gruppe in der JDAV.
Im Bundes-Jugend-Ausschuss arbeiten mit:
Die Mitglieder von der Bundes-Jugend-Leitung.
Sie sind stimm-berechtigt.
Das bedeutet: Sie dürfen mitbestimmen.Eine Person als Vertreter*in aus jedem JDAV-Landes-Verband.
Die JDAV-Landes-Verbände sind die JDAV-Vereine in den verschiedenen Bundes-Ländern.
Diese Mitglieder sind auch stimm-berechtigt.Die Geschäfts-Leitung der JDAV.
Diese Person ist nicht immer gleichzeitig auch Mitglied in der JDAV.
Diese Person darf nicht mit abstimmen.
Sie darf aber beraten.Eine Person aus der Leitung der Jugend-Bildungs-Stätte.
Die Jugend-Bildungs-Stätte ist das Haus von der JDAV.
Dort finden zum Beispiel Kurse und Seminare von der JDAV statt.
Diese Person darf nicht mit abstimmen.
Sie darf aber beraten.
Der Bundes-Jugend-Ausschuss hat wichtige Aufgaben:
Die Beratung und Entscheidung von allen wichtigen Angelegenheiten in der Jugend-Arbeit.
Die Vorbereitung der Bundes-Jugend-Versammlung.
Die Kontrolle der Bundes-Jugend-Leitung.
Man kann Anträge an den Bundes-Jugend-Ausschuss stellen.
Zum Beispiel, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist.
Oder wenn man etwas verändern will.
Der Bundes-Jugend-Ausschuss kümmert sich dann um den Antrag.