München 2025

Alles Wichtige im Überblick

Die Bundesjugendversammlung 2025 findet vom 11. bis 12. Oktober 2025 in München statt.

Um die Versammlung zu entzerren, gibt es dieses Jahr eine neue Rahmenveranstaltung „BJV Standplatz“ am 10.10.25 mit einem bunten Workshop-Programm für die Teilnehmer*innen der BJV. Hierfür wird es eine gesonderte Anmeldung geben. Den Anmeldelink erhalten alle angemeldeten Delegierten mit der Anmeldebestätigung zur BJV.

Veranstaltungsort ist der Bildungscampus Freiham in München-Freiham.

Falls euch hier noch Informationspunkte fehlen, habt bitte ein bisschen Geduld, mit großer Wahrscheinlichkeit ergänzen wir sie in den nächsten Wochen noch.

Alle Informationen zur BJV gibt es hier (und werden laufend ergänzt)

Einberufung mit Anzahl Delegierte pro Sektion und vorläufiger Tagesordnung

Die offizielle Einberufung erfolgte am 24. März 2025 an alle amtierenden Jugendreferent*innen per E-Mail und durch Veröffentlichung hier auf unserer Webseite. Die vorläufige Tagesordnung und die Anzahl der Delegierten pro Sektion sind am Ende der Seite als PDF zu finden.

Meldung der Delegierten für die BJV: nicht mehr nötig

Die Delegierten müssen nicht mehr bei uns gemeldet werden. Wenn sich die Delegierten bei uns anmelden, bekommen die Jugendreferent*innen der jeweiligen Sektion die Aufforderung, die Anmeldung zu bestätigen. Damit bestätigen sie die Richtigkeit der Angaben und der Delegation.

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung folgen noch. Sie wird ab 14.05. möglich sein und wird dann hier verlinkt.

Anmeldeschluss ist der 19.09.2025.

Programm und Ablauf

Informationen zum Programm und dem Ablauf der BJV ergänzen wir noch.

Antragsstellung

Anträge an die Bundesjugendversammlung können bis zum 11. August 2025 in Textform (per E-Mail) eingereicht werden bei Bundesjugendleiterin Annika Quantz oder Bundesjugendleiter*in Raoul Taschinski.

Antragsberechtigt sind teilnahmeberechtigte Delegierte, amtierende Jugendreferent*innen der Sektionen, amtierende Bezirksjugendleiter*innen, amtierende Landesjugendleiter*innen, Mitglieder der Bundesjugendleitung, des Bundesjugendausschusses und das Bundeslehrteam Jugend.

Ideen? Fragen? Austauschbedarf? Ihr habt ein Thema oder ein Anliegen, das euch wichtig ist? Ihr seid euch aber nicht sicher, ob es wirklich als Antrag in die Bundesjugendversammlung soll/muss? Die Mitglieder der Bundesjugendleitung und die Mitarbeiter*innen der JDAV Geschäftsstelle beraten euch bei Antrags-Ideen gern.

Teilnahme als Minderjährige*r

Wenn du zum Zeitpunkt der Bundesjugendversammlung minderjährig bist, brauchst du eine Person, die die Aufsichtspflicht übernimmt. Die Aufsicht muss über die entsendende Sektion bzw. die Erziehungsberechtigten geregelt werden. Die JDAV als Veranstalterin übernimmt keine Aufsichtspflicht.

  • Für die 16-/17-Jährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine Aufsichtsperson benötigt wird.

  • Alle unter 16 Jahre benötigen in jedem Fall eine Aufsichtsperson.

Wer kann die Aufsicht übernehmen?

Die Aufsichtsperson kann z.B. ein*e Delegierte*r sein, der*die sowieso an der Bundesjugendversammlung teilnimmt. Es kann aber auch eine Person sein, die extra für die Aufsicht mit nach München fährt.
Hinweis: Wir empfehlen, eine eigene Aufsichtsperson mitzubringen, die nicht selbst delegiert ist, vor allem bei (sehr) jungen Delegierten - dann kann man sich entweder der Aufsicht oder der Delegation widmen und muss nicht beides gleichzeitig erfüllen.

Auf jeden Fall muss die Person volljährig sein, auch wenn die Person JDAV Jugendleiter*in ist. Eine Person kann auch für mehrere Minderjährige die Aufsichtspflicht wahrnehmen. Damit wir wissen, wer für wen die Aufsichtspflicht hat, benötigen wir zusätzlich zur schriftlichen Anmeldung der teilnehmenden Person das Formular Ergänzung zur Anmeldung von Minderjährigen, das am Ende der Seite als PDF heruntergeladen werden kann.

Bitte schickt uns die ausgefüllte und unterschriebene Ergänzung zusammen mit der Anmeldung. Erst dann können wir die Anmeldung fertig bearbeiten.

Kosten und Stornoregelungen für die Aufsichtsperson

Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten werden für Aufsichtspersonen im gleichen Rahmen wie für die Delegierten übernommen. Für die zusätzliche Aufsichtsperson gilt dieselbe Stornoregelung wie für teilnehmende Delegierte.

Kinderbetreuung

Bist du delegiert und musst/willst dein Kind mit nach München bringen? Für drei- bis achtjährige Kinder bieten wir während der Tagungszeiten eine Kinderbetreuung an. Betreuungswünsche müssen mit der Anmeldung angegeben werden. Ansonsten können wir das nicht gewährleisten.
Wichtig: Es geht um die Betreuung von mitfahrenden Kindern. Für teilnehmende Delegierte unter 18 Jahren gelten die oben genannten Voraussetzungen.

Kosten und Stornogebühren

Kosten
Die Teilnahme an der Bundesjugendversammlung ist kostenlos. Wir übernehmen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, An-/Abreise sowie Programmkosten. Für die zu erwartenden 500 - 600 Teilnehmenden ist das eine große Summe.
Wenn du angemeldet bist und trotzdem nicht nach München kommen kannst, bitten wir dich, umgehend per E-Mail an jdav@alpenverein.de (Betreff: Abmeldung Bundesjugendversammlung 2025-J333) abzusagen. So können wir den Platz frei geben und unnötige Kosten vermeiden. 

Stornokosten
Die Stornokosten-Regelung akzeptierst du mit deiner verbindlichen Anmeldung. Für unentschuldigtes Fehlen bzw. zu spätes Abmelden wird eine Stornogebühr erhoben.
Wenn du dich nicht bis Freitag, 3. Oktober 2025 (eine Woche vor der BJV) per Mail jdav@alpenverein.de abgemeldet hast, werden wir dir 75,- Euro in Rechnung stellen. Ausnahme ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder ein Delegiertentausch (Übernahme des Platzes durch eine*n Ersatzdelegierte*n).
Diese Regelung gilt auch für die Aufsichtspersonen von minderjährigen Teilnehmenden. Bei dieser Stornogebühr handelt es sich um einen Teil der Stornokosten, die uns durch die Nicht-Teilnahme entstehen. Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen.

Fahrtkostenerstattung

Zur Fahrtkostenerstattung ermitteln wir die Entfernungskilometer von deiner Adresse zum Veranstaltungsort München und zurück. Der Kilometersatz beträgt 0,10 € pro Kilometer. Falls du im Ausland wohnst, beginnt die Berechnung ab der deutschen Grenze.

Beispiel: Du wohnst 700 km von München entfernt (Hinfahrt 700 km + Rückfahrt 700 km = 1.400 km), dann erhältst du 140 € Fahrtkosten-Erstattung.

Falls uns ein Sepa-Lastschriftmandat von dir vorliegt, wird der Betrag auf dein Konto überwiesen. Bei der Anmeldung kannst du eines hinterlegen.
Falls nicht, wird der Betrag an deine Sektion überwiesen. In diesem Fall musst du dich um die Abrechnung mit deiner Sektion kümmern.

Übernachtung

Wir stellen euch Schlafmöglichkeiten inklusive Frühstück bei der Bundesjugendversammlung zur Verfügung: in drei Turnhallen auf dem Bildungscampus könnt ihr euer Lager aufschlagen. Wir empfehlen dafür dringend, Ohrstöpsel und Schlafbrillen einzupacken, weil die Notbeleuchtung nicht ausgeschaltet werden kann.

Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Schlafmöglichkeit abseits der Turnhallen benötigt, kann sich bei Romy Wüst melden, dafür stellen wir Alternativen bereit.

Wer sich eine andere Unterkunft buchen möchte, kann das über den Link https://HotelMap.com/MAHMH auf Selbstzahlerbasis tun. Man sieht dort den Veranstaltungsort in der Karte und es werden in Echtzeit Zimmer von sämtlichen Onlineanbietern abgerufen. Dabei greift das System auf alle üblichen Onlineanbieter zurück und übermittelt den günstigsten aktuellen Tarif.

Bei der Anmeldung zur BJV müsst ihr verbindlich angeben, ob ihr in den Turnhallen übernachtet oder anderweitig unterkommt, damit wir die Essensmenge für das Frühstück entsprechend planen können, um keine Lebensmittel zu verschwenden.

Wer aus München kommt, kann sich gern für einen Schlafplatz in der Turnhalle anmelden. Sollten die Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten überschreiten, behalten wir uns vor,

Verpflegung

Bei der Bundesjugendversammlung erwartet dich eine Rundumversorgung. Es startet Samstag mit dem Mittagessen und endet Sonntagmittag mit einem Lunchpaket für den Nachhauseweg. Dazwischen gibt es warmes Mittag- und Abendessen und Kuchen am Samstagnachmittag.

Wer in der Turnhalle übernachtet, bekommt am Samstag und Sonntag außerdem ein Frühstück.

Die Verpflegung ist durchgängig vegetarisch, mit der Möglichkeit, vor Ort vegan zu wählen. Bitte hab Verständnis, dass wir aufgrund der Veranstaltungsgröße auf Unverträglichkeiten und Ernährungsgewohnheiten nicht eingehen können. Sorge ggf. für deinen persönlichen Bedarf vor.

Die JDAV übernimmt die Kosten für die Verpflegung. Getränke müssen selbst bezahlt werden.

Gestellte Anträge

Die gestellten Anträge veröffentlichen wir nach der Antragsfrist (11.08.2025).

BJV-Standplatz

Informationen zur BJV-Begleitveranstaltung am 10.10.2025 folgen noch.

Aufruf: Goldener Jugendleiterausweis – Eure Nominierungen sind gefragt!

Die JDAV lebt von Menschen, die mit Herzblut, Kreativität und unermüdlichem Engagement unsere Gemeinschaft bereichern. Auf der nächsten Bundesjugendversammlung verleihen wir wieder den "Goldenen Jugendleiterausweis"– unsere besondere Ehrung für diejenigen, die sich in außergewöhnlicher Weise für die JDAV einsetzen.  

Und jetzt seid ihr alle dran!
Habt ihr jemanden in der JDAV, der*die euch und andere mit ihrem Engagement, einem besonderen Projekt oder ähnlichem inspiriert, motiviert und begeistert? Dann nominiert diese Person!  

 Lasst eurer Kreativität bei der Nominierung freien Lauf:  
🎥 Erstellt ein Video  
✍️ Schreibt einen Text oder ein Gedicht  
🎨 Oder überrascht uns mit einer anderen Idee!  

 Schickt eure Nominierungen mit Begründung bis zum 1.7.2025 an pia.paulsteiner@alpenverein.de.  

 Wir freuen uns auf viele inspirierende Vorschläge – für die Menschen, die die JDAV besonders machen! 💚⛰️  

Aufruf: Eure Filme für das BJV-Filmfestival

Was machen eigentlich die anderen Jugendgruppen? Womit könnte man das besser zeigen als mit Videos und kurzen Filmen! 🎥

Beim Standplatz möchten wir daher euren Jugendgruppenfilmen eine Bühne geben - egal ob professionell aufgemachter Kurzfilm oder trashiger Zusammenschnitt eurer Vlogs. Reicht bis Ende August euren Beitrag bei uns ein, um auf die große Leinwand zu kommen und die Chance auf einen Bundesjugendoscar und weitere tolle Preise zu haben!

Wie funktionierts? Es ist alles erwünscht, was einer Präsentation während der BJV angemessen ist. Filme müssen sich rund um eure Aktivität in der JDAV drehen und sind idealerweise in eurer Jugendgruppe entstanden.

Um euren Beitrag einzureichen, sendet bitte bis 15.8.2025 eine E-Mail an pia.paulsteiner@alpenverein.de inklusive dem Titel des Kurzfilms, einer kurzen Beschreibung und Infos, wer ihn gemacht hat und wie er entstanden ist. Bitte stellt sicher, dass alle im Film gezeigten Personen (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) und die filmende Person damit einverstanden sein, dass der Film einem JDAV-Publikum präsentiert wird!

Wir freuen uns auf eine bunte Mischung verrückter, beeindruckender, cooler, trashiger und interessanter Filme! Bei Fragen könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.