Wohin mit deiner Idee?

Eine Übersicht mit den richtigen Ansprechpersonen und Möglichkeiten

Glühbirnen Foto: unsplash

Du hast eine Idee und möchtest diese in der JDAV Welt platzieren? Du hast ein Anliegen und findest, dass es wichtig ist, dieses mit anderen JDAVler*innen zu diskutieren? Du willst dich beteiligen? Wir freuen uns über dein Engagement!

Mit diesem Artikel geben wir dir einen Überblick, wer die richtigen Ansprechpersonen sind und welche Möglichkeiten du hast.

Welche Möglichkeiten der Beteiligung und Kontaktaufnahme gibt es?

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • E-Mail an die Bundesjugendleitung bzw. einzelne Mitglieder der Bundesjugendleitung

  • E-Mail an deine Landesjugendleitung bzw. einzelne Mitglieder deiner Landesjugendleitung

  • Formaler Antrag an ein Gremium wie die Bundesjugendversammlung, den Bundesjugendausschuss, die Bundesjugendleitung sowie die Landesjugendversammlung, die Landesjugendleitung

  • Kontakt zur JDAV Geschäftsstelle

Im Folgenden stellen wir die Möglichkeiten im Detail vor.

E-Mail an die Bundesjugendleitung bzw. einzelne Mitglieder der Bundesjugendleitung

Die Mitglieder der Bundesjugendleitung (BJL) sind jeder Zeit für dich da. Du kannst dich mit allen Fragen, Anliegen, Ideen, Anregungen und Problemen am einfachsten per E-Mail an sie wenden. Alle Mitglieder der Bundesjugendleitung haben Schwerpunktthemen, für die sie sich besonders zuständig fühlen. Schau dir die Porträts der BJL an und wähle eine Person passend zu deinem Anliegen. Keine Sorge, im Zweifel wird deine E-Mail passend weitergeleitet.

Deutschlandkarte Foto: pixabay

E-Mail an die Landesjugendleitung bzw. einzelne Mitglieder der Landesjugendleitung

Die Mitglieder deiner Landesjugendleitung (LJL) sind ebenso für dich da und du kannst dich an sie wenden. Bitte informiere dich bei deinem JDAV Landesverband nach Aufgaben-/Themenschwerpunkten und nimm entsprechend Kontakt auf.

Formaler Antrag an ein Gremium

Abstimmung im Plenum Foto: JDAV/Ben Spengler

Die Stellung eines Antrags ist ein formales Vorgehen. Wer bis wann wie an welches Gremium einen Antrag stellen darf, ist in einer Satzung oder Ordnung geregelt. Für die JDAV Bundesebene sind besonders die Bundesjugendversammlung, der Bundesjugendausschuss und die Bundesjugendleitung die relevanten Gremien, bei denen u.a. Delegierte, Jugendleiter*innen und Jugendreferent*innen Antragsrecht haben können. Wie genau der Ablauf ist, steht in der Bundesjugendordnung sowie den Geschäftsordnungen des jeweiligen Gremiums. In der Regel sind formale Kriterien und Fristen zu beachten. Ein korrekt gestellter Antrag wird immer durch das angesprochene Gremium auf die Tagesordnung gesetzt. 

Bevor du (evtl. zusammen mit anderen) einen Antrag an ein Gremium stellst, ist es wichtig zu checken, ob du antragsberechtigt bist und ob du mit deinem Anliegen an das richtige Gremium herantrittst. Orientierung für die Zuständigkeit eines Gremiums lässt sich aus der Aufgabendefinition im entsprechenden Paragrafen in der Bundesjugendordnung ableiten. Bist du dir nicht sicher, wie du mit deinem Anliegen/Thema umgehen sollst, nimm Kontakt mit der Bundesjugendleitung und/oder der JDAV Geschäftsstelle auf. 

Im deinem JDAV Landesverband gibt es vergleichbare Möglichkeiten und Verfahren. Bitte erkundige dich hier nach weiteren Details.

Kontakt der JDAV Geschäftsstelle in München

Das Team der JDAV Geschäftsstelle ist natürlich auch für dich erreichbar. Vor allem für Fragen rund um Schulungen, organisatorische und administrative Dinge.