Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis (eFz)

Handlungsempfehlungen für Sektionen

Nach dem Bundeskinderschutzgesetz sollen Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Personen, die bereits im Bereich des Sexualstrafrechts verurteilt worden sind, erneut in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. 

Die Arbeitsgruppe "Prävention sexualisierter Gewalt" des Deutschen Alpenvereins und der Jugend des Deutschen Alpenvereins hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für die DAV Sektionen erarbeitet. Darin wird die Empfehlung ausgesprochen, von allen Ehrenamtlichen, die in der Sektion mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen.

Handlungsempfehlung der DAV und JDAV Arbeitsgruppe PsG für die Sektionen (November 2021)

2021_Handlungsempfehlung_erweitertes Führungszeugnis [167 kb]

2021_Musteranschreiben der Sektion an die Ehrenamtlichen_fin [79 kb]

2021_Antrag_Fuehrungszeugnis_Sektion [43 kb]

2021_Musterliste Einsichtnahme [76 kb]

2021_Selbstverpflichtungserklärung [93 kb]

2021_Was ist ein eFZ [110 kb]

Gefährdungsbeurteilung.pdf [78 kb]

Ansprechpartnerin:

Katharina Mayer
Referentin für Verbandsentwicklung und Projekte
Tel.: 089/14003-650
E-Mail: katharina.mayer@alpenverein.de