Handlungsempfehlungen zum erweiterten Führungszeugnis (eFz)

Handlungsempfehlungen für Sektionen

Nach dem Bundeskinderschutzgesetz sollen Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Personen, die bereits im Bereich des Sexualstrafrechts verurteilt worden sind, erneut in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. 

Hierzu gibt es eine Handlungsempfehlung für die DAV Sektionen. Darin wird die Empfehlung ausgesprochen, von allen Ehrenamtlichen, die in der Sektion mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen.

Alle dafür notwendigen Dokumente gibt es hier als Download.

Ansprechpartnerin:

Katharina Mayer
Referentin für Verbandsentwicklung und Projekte
Tel.: 089/14003-650
E-Mail: katharina.mayer@alpenverein.de