Positionspapier des Deutschen Alpenvereins (DAV) und der Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV)
Im Jahr 2006 wurde von den Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung in Deutschland im Jahr 2009 war ein Perspektivenwechsel verbunden. Die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung sowie ihre selbst bestimmte und gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe in der Gesellschaft, kurz gesagt die Inklusion von Menschen mit Behinderung, wurden als elementare Ziele benannt. Im Zuge dieses Wandels hat auch im Sport das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung und ihre Bedürfnisse stark zugenommen. So veröffentlichte der Deutsche Olympische Sportbund 2013 ein Informations- und Positionspapier, in dem er sich klar zum Ansatz der Inklusion bekennt und zu einem verstärkten Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderung verpflichtet.
Der Deutsche Alpenverein und die Jugend des Deutschen Alpenvereins greifen den Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ebenso auf und möchten ihn im Bergsport, Bergsteigen und Alpinismus umsetzen. Als Sport- und Naturschutzverband sowie als Jugendverband sind DAV und JDAV jedoch weder sonder- noch heilpädagogischer Fachverband. Die Kompetenzen des Alpenvereins liegen in der Bergsportausübung. Hier begreifen DAV und JDAV Menschen mit einer Behinderung als wertvolle Mitglieder ihrer Gruppen. Dazu bedarf es vor allem einer Willkommenskultur für Menschen mit Behinderung, die Vielfalt und Heterogenität als Bestandteil unserer Gesellschaft anerkennt und als Bereicherung erlebt. Echte Teilhabe geht aber über ein bloßes Mit-Mach-Angebot (Teilnahme) hinaus. Menschen mit Behinderung sollen auch die Chance haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen.
Dieses Positionspapier soll zur Bewusstseinsbildung beitragen, Chancen und Möglichkeiten aufzeigen und mit Handlungsempfehlungen Ansporn für zukünftiges Handeln sein. Der Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention wird durch die Behandlung von drei besonders relevanten Konventionsartikeln hergestellt. Die Positionen und Handlungsempfehlungen betreffen sowohl den DAV-Bundesverband wie die DAV-Sektionen, richten sich aber auch an alle anderen im Bergsport tätigen Akteure, um so das gemeinsame Bemühen im Sinne einer Netzwerkarbeit voranzubringen. In diesem Zusammenhang sind DAV und JDAV auch auf Anregungen, Beratung und Unterstützung von außen angewiesen. Ihrerseits bieten sie ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit an und sind bereit, ihre bergsportfachliche und alpinpädagogische Kompetenz einzubringen.
Beschlossen vom Verbandsrat des DAV am 07.11.2014.