JDAV-Positionspapier zum AfD-Parteiverbotsverfahren
Der Bundesjugendausschuss hat im Dezember 2024 eine Position zur Verteidigung der Demokratie verabschiedet. Darin fordern wir als JDAV von den antragsberechtigten Verfassungsorganen, dass diese ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Ziel des Verfahrens ist, dass das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die AfD verfassungswidrig ist. Anzeichen dafür wurden bereits festgestellt und wir finden, dass diese sehr ernst genommen werden müssen.
Demokratie verteidigen: Ein AfD-Parteiverbot prüfen
Die JDAV setzt sich mit ihren Werten für Demokratie, Toleranz und Vielfalt ein. Sie vertritt gemeinsam mit dem DAV „die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz“ sowie „Diskriminierungsfreiheit, Vielfalt und Chancengleichheit aller“ (vgl. Satzungszweck in § 2 Abs. 3 DAV Satzung). . Dieses Selbstverständnis und seine Umsetzung sind in den „Grundsätzen- und Bildungszielen“, dem Leitbild der JDAV, festgeschrieben. Wir befähigen und ermutigen junge Menschen, sich für die Gestaltung unserer Gesellschaft einzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. In den Grundsätzen und Bildungszielen verpflichten wir uns der Toleranz, Solidarität, Humanität und dem demokratischen Handeln. Unser Zielbild ist eine vielfältige, inklusive Gesellschaft, die von uns allen gemeinsam gestaltet wird.
Dieses Zielbild ist durch rechtsextreme Ideologien und Parteien zunehmend gefährdet. Unsere satzungsgemäßen Zwecke sind die Förderung des Sports, der Jugendhilfe und der Natur- und Umweltschutz. Insbesondere die Chancengleichheit aller, Inklusion und Teilhabe als zentrale Funktionen des Sports und der Jugendarbeit sind nicht mit einem ausschließenden Weltbild, rassistischen Haltungen und dem Propagieren von Ungleichheit rechtsextremer Organisationen vereinbar. Der Erhalt einer lebens- und schützenswerten Umwelt, für die wir uns mit unseren vielfältigen Aktivitäten einsetzen, gerät durch den Einfluss von Positionen, die den Klimawandel leugnen und Naturschutz als unbedeutend erachten in Gefahr.
Wir sehen es als unsere historische Verantwortung, als Teil einer Organisation, die schon früh die Ideologie eines völkischen Nationalismus vertrat und während des NS-Regimes Täterorganisation war, hier klar Stellung zu beziehen. In Ergänzung zu unserer Position „Nie wieder ist jetzt – Klare Haltung für Menschenrechte und Demokratie“ stellen wir uns gegen politische Strömungen, die rechtsextremistische Ansichten vertreten und die Grundsätze der Demokratie und einer vielfältigen Gesellschaft ablehnen.
Eine Gefahr für unsere offene Gesellschaft
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist dabei eine zentrale Akteurin geworden, die rechtsextreme Ansichten in Politik und Öffentlichkeit vertritt und normalisieren möchte. Sie ist Heimat für rechtsextreme Personen und politische Positionen, die der demokratischen Grundordnung widersprechen. Sie vertritt ein autoritäres Gesellschaftsmodell, das eine auf ausschließenden Prinzipien basierende, nicht selbstbestimmte Zivilgesellschaft vorsieht. Diese Inhalte und ihre damit verbundenen politischen Ziele sind nicht vereinbar mit den Grundsätzen und Bildungszielen, den Werten und dem Satzungszweck der JDAV.
Durch ihren Einzug in Parlamente und den damit verbundenen Einfluss auf Mittelverwendung, staatliche Strukturen sowie Bildungsinhalte sehen wir die Demokratie in Deutschland in unmittelbarer Gefahr. Die Anzeichen der Verfassungswidrigkeit wurden bereits festgestellt und sollten ernst genommen werden. [https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afdverboten-werden-koennte]
Demokratie braucht einen stärkeren Schutz - AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt
Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, unsere Demokratie und die damit verbundenen Strukturen krisenfest gegen Angriffe durch demokratiefeindliche Bestrebungen zu machen, entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen und das Grundgesetz zu stärken.
Aufgrund der fehlenden Abgrenzung der AfD von rechtsextremen Personen und Positionen innerhalb und außerhalb ihrer Reihen fordern wir die Wahlberechtigten auf, sich für eine weltoffene Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwertig sind, stark zu machen und ihre Stimme für demokratische Parteien abzugeben, die diese Werte repräsentieren.
Im Bewusstsein, dass ein Parteiverbot ein sehr scharfes Instrument der Demokratie ist, sehen wir die Voraussetzungen für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht als gegeben. Wenn die AfD verfassungswidrig ist, darf sie keine parlamentarische Macht ausüben können, um die Abschaffung der Demokratie voranzutreiben. Deshalb fordern wir die Verfassungsorgane auf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Beschlossen durch den Bundesjugendausschuss am 6. Dezember 2024.