Stärkung der Selbstversorgungsrechte auf Alpenvereinshütten
Die Bundesjugendversammlung spricht sich für Stärkung von Selbstversorgungsrechten auf Alpenvereinshütten aus. Die Bundesjugendleitung wird beauftragt sich für diese Stärkung in DAV-Präsidium, DAV-Verbandsrat, DAV-Präsidialausschuss Bergsport, DAV-Hauptversammlung sowie weiteren, mit dem Thema befassten Gremien, einzusetzen.
Folgende Punkte sollen dabei angestrebt werden:
Ausbau von Aufklärung für Jugendleiter*innen und Hüttenwirt*innen zu den Selbstversorgungsrechten auf Alpenvereinshütten.
Beschwerden zu verweigerten Rechten auf Alpenvereinshütten sollen durch die Jugendleiter*innen dem Ressort Hütten und Wege zeitnah gemeldet werden. Dieses wird sich mit den jeweiligen Sektionen in Verbindung setzen.
Die Öffnung von Winterräumen als Selbstversorgungsräume soll durch die Sektion geprüft und wenn möglich umgesetzt werden. Bei Neu- und Umbauten sollen, sofern realisierbar, Selbstversorgungseinheiten eingeplant werden.
Jugendleiter*innen sollen zur besseren Planung den*die Hüttenwirt*in rechtzeitig vor der Ankunft ihrer Gruppe über den Plan der Selbstversorgung informieren.
Für Selbstversorgung aller Gäste sollte ein Platz bereitgestellt werden, welcher den Standards einer einfachen Gaststube entspricht. Reinigung und Müllentsorgung des Platzes liegen beim Gast.
Beschlossen von der Bundesjugendversammlung am 13./14.10.2023 in Hamburg.