Wichtig: Die Markenvergabe geht immer den Weg über die Sektion an den zuständigen JDAV Landesverband. Es werden keine Marken von der JDAV Bundesebene direkt an Jugendleiter*innen vergeben. Ausnahme ist die Neuausstellung des Ausweises nach bestandenen Grundausbildung. Hier ist direkt die aktuelle Jahresmarke aufgeklebt.
Diese Kriterien müssen für die Vergabe einer aktuellen Marke erfüllt sein
Als Jugendreferent*in bist du für die Vergabe der neuen Jahresmarken verantwortlich.
Bitte prüft sorgfältig, wer Anspruch auf eine Marke hat: Es bekommen nur von der JDAV ausgebildete Jugendleiter*innen eine Marke, die aktiv in der Sektionsjugendarbeit tätig sind UND der Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Marken sollen nicht pauschal vergeben werden oder gar aus Gefälligkeit, auch nicht an Trainer*innen des DAV, die in der Jugendarbeit tätig sind!
Nur so können wir sicherstellen, dass Angebote und Vorteile (wie beispielsweise das Aus- und Fortbildungsangebot der JDAV) auch tatsächlich den aktiven Jugendleiter*innen zugutekommen. Das ist nur fair.
Das Schaubild Jugendleiter-innen-Jahresmarken-Vergabe-Schaubild für JuRef 202311 gibt eine Orientierung, wer eine Marke bekommen kann und wer nicht.
Fortbildungspflicht
Für aktive JDAV Jugendleiter*innen besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Teilnahme an einem Aufbaumodul oder einer Fortbildung, egal ob zenral oder regional, erforderlich. Alle drei Jahre wird eine Schulung/ein Kurs aus dem DAV Ausbildungsprogramm anerkannt.
Aktiv in der Sektionsjugendarbeit
Aktiv bedeutet, dass der*die Jugendleiter*in sich regelmäßig in einer Sektionsjugend engagiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob er*sie eine wöchentliche Gruppenstunde leitet, eine Gruppenausfahrt betreut oder sich anderweitig aktiv einbringt.
Keine Bestellung, viele Probleme
Geht von einer Sektion keine Bestellung ein, werden alle Jugendleiter*innen dieser Sektion deaktiviert.
Das bedeutet unter anderem, dass
diese Jugendleiter*innen sich nicht mehr komplikationslos zu Schulungen anmelden können.
diese Jugendleiter*innen keine Informationen auf direktem Weg erhalten.
der Versicherungsstatus dieser Jugendleiter*innen bei Sektionsaktivitäten gefährdet ist.
die Reaktivierung der Personen sehr ressourcenaufwändig ist.
Deshalb die dringende Bitte, die Fristen für die Bestellung der Jahresmarken bei den JDAV Landesverbänden einzuhalten.