Die Wahl von Delegierten

Wichtig für Bundes-/ Landes- und Bezirksjugendversammlung

Abstimmung des Bundesjugendleitertages 2019 Foto: JDAV/Silvan Metz

Die aktuelle Bundesjugendordnung und die aktuelle Mustersektionsjugendordnung gelten seit 1.1.2023. 

In den Ordnungen ist unter anderem geregelt, wer bei (Bezirks-,) Landes- und Bundesjugendversammlungen teilnahme- und stimmberechtigt ist und wie die Delegierten für die Jugendversammlungen gewählt werden. 

Delegierte für die (Bezirks-), Landes- und Bundesjugendversammlung sind der*die Jugendreferent*in und die weiteren durch die jeweilige Jugendvollversammlung der Sektion gewählten Delegierten. Die weiteren Delegierten können aus den Mitgliedern der Sektionsjugend gewählt werden. Das sind alle Sektionsmitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, alle Jugendleiter*innen der Sektion mit gültiger JL-Marke, der*die Jugendreferent*in (alternativ: die Jugendreferent*innen) sowie alle Mitglieder des Jugendausschusses der Sektion.

Anzahl der Delegierten

Delegiertenformel auf einer Tafel Foto: JDAV/pixabay

Die Anzahl der Delegierten der Sektionsjugend für die jeweilige Bundes- Landes- und Bezirksjugendversammlung wird anhand einer Formel berechnet. Die Anzahl der Delegierten können je Versammlung unterschiedlich sein.

Daher gilt:

Für die Bundesjugendversammlung wird mit einer Frist von sechs Monaten vor der Versammlung die Anzahl der Delegierten pro Sektion veröffentlicht und bekannt gegeben.

Für die Landes- und Bezirksjugendversammlungen sind die JDAV Landes- bzw. Bezirksverbände verantwortlich. Die entsprechenden Delegiertenzahlen erhalten die Sektionen direkt von den Verantwortlichen. Es gelten dafür unterschiedliche Fristen.

Wie werden die Delegierten gemeldet?

WICHTIG! Die Meldung über das DAV-Portal und die Mitgliederdatenbank der Sektion ist mit Inkrafttreten der neuen Bundesjugendordnung und der neuen Mustersektionsjugendordnung zum 1.1.2023 NICHT mehr erforderlich. Bitte schickt uns keine pdf-, Word- oder Exceldateien. 

Bundesjugendversammlung: Der Nachweis von Teilnahme- und Stimmrecht für die Delegierten der Sektionen erfolgt durch die fristgerechte Bestätigung der Delegation durch die Sektionsjugend im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch den Prozess "Digitale Sektionszustimmung". Verantwortlich seitens der Sektion ist der*die Jugendreferent*in oder eine bevollmächtigte Person. Das Anmeldeverfahren ist in der Geschäftsordnung der Bundesjugendversammlung geregelt. 

Die Regelungen für die Landes- und Bezirksjugendversammlung sind in den jeweiligen Jugendordnungen oder Geschäftsordnungen zu den Gremien geregelt. Erkundigt euch hier detailliert und beachtet die jeweiligen Einladungen.

Durchführung einer Jugendvollversammlung

Abstimmung im Plenum Foto: JDAV/Ben Spengler

Falls bisher noch keine Jugendvollversammlung in der Sektion stattgefunden hat, sollte diese auf Basis der Mustersektionsjugendordnung schnellstmöglich (idealerweise vor der Mitgliederversammlung (MV) der Sektion) stattfinden. 

Bei der Jugendvollversammlung

  • wird die Sektionsjugendordnung (kann auch dem Muster entsprechen) beschlossen

  • und Delegierte für die Jugendversammlungen gewählt.

Die Sektionsjugendordnung wird per Beschluss auf der MV der Sektion bestätigt.

Auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung könnt ihr anhand der Mustersektionsjugendordnung eine ordnungsgemäße Jugendvollversammlung durchführen und Delegierte wählen, da das Muster automatisch gilt. Der Beschluss durch die Mitgliederversammlung kann im Folgejahr nachgeholt werden. 

WICHTIG! Sektionen, die die Mustersektionsjugendordnung nicht umsetzen und keine Delegierten wählen, können nur mit ihrer*m Jugendreferent*in an Bundes-/ Landes- und Bezirksjugendversammlungen teilnehmen!