Jahresmarke für den Jugendleiter*innen-Ausweis

JL-Ausweiskarte, Ansicht Foto: JDAV

Diese Kriterien müssen erfüllt sein

JDAV Jugendleiter*innen sind alle Personen, die eine JDAV Jugendleiter*in-Grundausbildung oder eine Zusatzqualifiktion "Jugendtraining"/"Jugendarbeit" (verkürzte Jugendleiter*in-Grundausbildung für DAV Trainer*innen) erfolgreich absolviert haben. Im Anschluss wird auf Antrag ein Jugendleiter*in-Ausweis ausgestellt, auf dem eine Jahresmarke aufgeklebt ist.

Für aktive JDAV Jugendleiter*innen besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Teilnahme an einem Aufbaumodul oder einer Fortbildung, egal ob zentral oder regional, erforderlich. Alle drei Jahre wird eine Schulung/ein Kurs aus dem DAV Ausbildungsprogramm anerkannt.

Aktiv bedeutet, dass der*die Jugendleiter*in sich regelmäßig in einer Sektionsjugend engagiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob er*sie eine wöchentliche Gruppenstunde leitet, eine Gruppenausfahrt betreut oder sich anderweitig aktiv einbringt.

Beantragung der Jahresmarke

Wer als Jugendleiter*in aktiv ist UND der Fortbildungspflicht nachgekommen ist, kann eine neue Jahresmarke erhalten. Die Entscheidung dazu trifft der*die zuständige Jugendreferent*in.

Der*Die Jugendreferent*in ist für die Markenbestellung verantwortlich. Er*Sie informiert seine*ihre Jugendleiter*innen über Termine und Prozedere. Termine und Prozedere können in den einzelnen JDAV Landesverbänden unterschiedlich sein. Bei Fragen wende dich an deine*n Jugendreferent*in.

Wichtig: Die Markenvergabe geht immer den Weg über die Sektion an den zuständigen JDAV Landesverband. Es werden keine Marken von der JDAV Bundesebene direkt an Jugendleiter*innen vergeben. Ausnahme ist die Neuausstellung des Ausweises nach bestandenen Grundausbildung. Hier ist direkt die aktuelle Jahresmarke aufgeklebt.

Wiedererlangung der Marke nach längerer Inaktivität

Jugendleiter*innen können nach Zeiten der Inaktivität bzw. versäumter Fortbildungspflicht die Jahresmarke wieder erlangen. Hierbei finden folgende Regelungen Anwendung:

  • ≤ 2 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an einer Fortbildung

  • ≥ 3 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an zwei Fortbildungen innerhalb eines Jahres, davon eine pädagogische Fortbildung; diese sind auf der Buchungsplattform jeweils mit Hinweisen versehen

  • Bei mehr als 6 Kalenderjahren ohne JDAV-Fortbildung wird die erneute Absolvierung der gesamten Grundausbildung dringend empfohlen. In diesem Fall entfällt die ansonsten greifende Regelung bei ≥ 3 Schulungsjahren ohne JDAV-Fortbildung.