Beantragung der Jahresmarke
Wer als Jugendleiter*in aktiv ist UND der Fortbildungspflicht nachgekommen ist, kann eine neue Jahresmarke erhalten. Die Entscheidung dazu trifft der*die zuständige Jugendreferent*in.
Der*Die Jugendreferent*in ist für die Markenbestellung verantwortlich. Er*Sie informiert seine*ihre Jugendleiter*innen über Termine und Prozedere. Termine und Prozedere können in den einzelnen JDAV Landesverbänden unterschiedlich sein. Bei Fragen wende dich an deine*n Jugendreferent*in.
Wichtig: Die Markenvergabe geht immer den Weg über die Sektion an den zuständigen JDAV Landesverband. Es werden keine Marken von der JDAV Bundesebene direkt an Jugendleiter*innen vergeben. Ausnahme ist die Neuausstellung des Ausweises nach bestandenen Grundausbildung. Hier ist direkt die aktuelle Jahresmarke aufgeklebt.
Wiedererlangung der Marke nach längerer Inaktivität
Jugendleiter*innen können nach Zeiten der Inaktivität bzw. versäumter Fortbildungspflicht die Jahresmarke wieder erlangen. Hierbei finden folgende Regelungen Anwendung:
≤ 2 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an einer Fortbildung
≥ 3 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an zwei Fortbildungen innerhalb eines Jahres, davon eine pädagogische Fortbildung; diese sind auf der Buchungsplattform jeweils mit Hinweisen versehen
Bei mehr als 6 Kalenderjahren ohne JDAV-Fortbildung wird die erneute Absolvierung der gesamten Grundausbildung dringend empfohlen. In diesem Fall entfällt die ansonsten greifende Regelung bei ≥ 3 Schulungsjahren ohne JDAV-Fortbildung.