Jahresmarke für den Jugendleiter*innen-Ausweis

JL-Ausweiskarte, Ansicht Foto: JDAV

Diese Kriterien müssen erfüllt sein

JDAV Jugendleiter*innen sind alle Personen, die eine JDAV Jugendleiter*in-Grundausbildung oder eine Zusatzqualifiktion "Jugendtraining"/"Jugendarbeit" (verkürzte Jugendleiter*in-Grundausbildung für DAV Trainer*innen) erfolgreich absolviert haben. Im Anschluss wird auf Antrag ein Jugendleiter*in-Ausweis ausgestellt, auf dem eine Jahresmarke aufgeklebt ist.

Für aktive JDAV Jugendleiter*innen besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Teilnahme an einem Aufbaumodul oder einer Fortbildung, egal ob zentral oder regional, erforderlich. Alle drei Jahre wird eine Schulung/ein Kurs aus dem DAV Ausbildungsprogramm anerkannt.

Aktiv bedeutet, dass der*die Jugendleiter*in sich regelmäßig in einer Sektionsjugend engagiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob er*sie eine wöchentliche Gruppenstunde leitet, eine Gruppenausfahrt betreut oder sich anderweitig aktiv einbringt.

Beantragung der Jahresmarke und Gültigkeitsdauer

Wer als Jugendleiter*in aktiv ist UND der Fortbildungspflicht nachgekommen ist, kann eine neue Jahresmarke erhalten. Die Entscheidung dazu trifft der*die zuständige Jugendreferent*in.

Der*Die Jugendreferent*in ist für die Markenbestellung verantwortlich. Er*Sie informiert seine*ihre Jugendleiter*innen über Termine und Prozedere. Termine und Prozedere können in den einzelnen JDAV Landesverbänden unterschiedlich sein. Bei Fragen wende dich an deine*n Jugendreferent*in.

Wichtig: Die Markenvergabe geht immer den Weg über die Sektion an den zuständigen JDAV Landesverband. Es werden keine Marken von der JDAV Bundesebene direkt an Jugendleiter*innen vergeben. Ausnahme ist die Neuausstellung des Ausweises nach bestandenen Grundausbildung. Hier ist direkt die aktuelle Jahresmarke aufgeklebt.

Die Jahresmarke des Vorjahres wird allgemein auf Hütten, bei Kletterhallen etc. bis Ende Februar des aktuellen Jahres anerkannt. Es sollte deshalb bis dahin die Markenbestellung abgeschlossen sein!

Wiedererlangung der Marke nach längerer Inaktivität

Jugendleiter*innen können nach Zeiten der Inaktivität bzw. versäumter Fortbildungspflicht die Jahresmarke wieder erlangen. Hierbei finden folgende Regelungen Anwendung:

  • ≤ 2 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an einer Fortbildung

  • ≥ 3 Kalenderjahre ohne JDAV-Fortbildung: Teilnahme an zwei Fortbildungen innerhalb eines Jahres, davon eine pädagogische Fortbildung; diese sind auf der Buchungsplattform jeweils mit Hinweisen versehen

  • Bei mehr als 6 Kalenderjahren ohne JDAV-Fortbildung wird die erneute Absolvierung der gesamten Grundausbildung dringend empfohlen. In diesem Fall entfällt die ansonsten greifende Regelung bei ≥ 3 Schulungsjahren ohne JDAV-Fortbildung.