Jahresmarke für den Jugendleiter*innen-Ausweis
Voraussetzungen und Beantragung
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JDAV Jugendleiter*innen sind alle Personen, die eine JDAV Jugendleiter*in-Grundausbildung oder eine Zusatzqualifiktion "Jugendtraining"/"Jugendarbeit" (verkürzte Jugendleiter*in-Grundausbildung für DAV Trainer*innen) erfolgreich absolviert haben. Im Anschluss wird auf Antrag ein Jugendleiter*in-Ausweis ausgestellt, auf dem eine Jahresmarke aufgeklebt ist.
Für aktive JDAV Jugendleiter*innen besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Teilnahme an einem Aufbaumodul oder einer Fortbildung, egal ob zenral oder regional, erforderlich. Alle drei Jahre wird eine Schulung/ein Kurs aus dem DAV Ausbildungsprogramm anerkannt.
Aktiv bedeutet, dass der*die Jugendleiter*in sich regelmäßig in einer Sektionsjugend engagiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob er*sie eine wöchentliche Gruppenstunde leitet, eine Gruppenausfahrt betreut oder sich anderweitig aktiv einbringt.