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Du bist unter 18 Jahre?

Das musst du für deine Teilnahme beachten!

Wenn du zum Zeitpunkt der Bundesjugendversammlung minderjährig bist, brauchst du eine Person, die die Aufsichtspflicht übernimmt. Ähnlich wie bei den Murmeltieren, wo auch aufeinander aufgepasst wird.

 

Die Aufsicht muss über die entsendende Sektion bzw. die Erziehungsberechtigten geregelt werden. Die JDAV als Veranstalterin übernimmt keine Aufsichtspflicht.

  • Für die 16-/17-Jährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine Aufsichtsperson benötigt wird.
  • Alle unter 16 Jahre benötigen in jedem Fall eine Aufsichtsperson.
 

Wer kann die Aufsicht übernehmen?

Die Aufsichtsperson kann z.B. ein*e Delegierte*r sein, der*die sowieso an der Bundesjugendversammlung teilnimmt. Oder aber auch eine Person, die extra für die Aufsicht mit nach Hamburg fährt. Auf jeden Fall muss die Person volljährig sein, auch wenn die Person JDAV Jugendleiter*in ist.

Eine Person kann auch für mehrere Minderjährige die Aufsichtspflicht wahrnehmen.

 

Damit wir wissen, wer für wen die Aufsichtspflicht hat, benötigen wir zusätzlich zur schriftlichen Anmeldung der teilnehmenden Person das Formular "Ergänzung zur Anmeldung von Minderjährigen": 2023-BJV-AnmeldungMinderjährige-beschreibar [147 kb] .

 

Bitte schickt uns die augefüllte und unterschriebene Ergänzung zusammen mit der Anmeldung an jdav[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de (Betreff: 2023-J699 Bundesjugendversammlung, Ergänzung Aufsichtspflicht). Erst dann können wir die Anmeldung fertig bearbeiten.

 

 

Kosten und Stornoregelungen für die Aufsichtsperson

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten werden für Aufsichtspersonen im gleichen Rahmen wie für die Delegierten übernommen.

 

Für die zusätzliche Aufsichtsperson gilt dieselbe Stornoregelung wie für teilnehmende Delegierte. Für gemeldete Aufsichtspersonen, die sich nicht bis zum 06.10.2023 (eine Woche vor der BJV) per E-Mail abmelden/abgemeldet (oder telefonisch) werden oder zur BJV gar nicht erscheinen, erhält die teilnehmende Person eine Rechnung über die Stornogebühr in Höhe von 75,- Euro. Ausnahme ist eine Erkrankung des*der Delegierten mit Vorlage eines ärztlichen Attestes oder ein Personentausch.

 

Bei Ausfall der Aufsichtsperson ist eigenständig für Ersatz zu sorgen und umgehend eine Info an jdav[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de (Betreff: 2023-J699 Bundesjugendversammlung, Änderung Aufsichtsperson) zu schicken. Nur mit Aufsichtsperson ist eine Teilnahme möglich.

 

Darüber hinaus wird mit der Anmeldung der Aufsichtsperson der Möglichkeit zur gemischtgeschlechtlichen Unterbringung in Sporthallen/Klassenräumen bzw. Mehrbettzimmern zugestimmt.

 

Kinderbetreuung

Bist du delegiert und musst/willst dein Kind mit nach Hamburg bringen?

Für drei- bis achtjährige Kinder bieten wir während der Tagungszeiten eine Kinderbetreuung an. Betreuungswünsche müssen mit der Anmeldung angegeben werden. Ansonsten können wir das nicht gewährleisten.

 

Wichtig: Es geht um die Betreuung von mitfahrenden Kindern. Für teilnehmende Delegierte unter 18 Jahren gelten die oben genannten Voraussetzungen.