Fliegen nur dann, wenn es der internationalen Jugendaustausch dient
Ansonsten soll auf Flüge verzichtet werden
Die JDAV verpflichtet sich selbst die Anreise kritisch zu reflektieren. Es soll nur dann geflogen werden, wenn dies dem Zweck des internationalen Jugendaustausch dient. Es wird außerdem zum Verzicht von Flugreisen aufgefordert und die Einführung einer Kerosinsteuer und ein Verbot von Privat-Jets gefordert.
Den ganzen Beschluss der Bundesjugendversammlung 2023 gibt es hier:
Begrenzte Flüge - für die Berge, für die Menschen, für die Umwelt
Die Bundesjugendversammlung der JDAV beschließt folgendes:
- Maßnahmen nach innen: Vonseiten der JDAV (auf Bundes- Landes- und Sektionsebene) werden keine Reisen, Expeditionen etc. finanziell gefördert, bei denen die Anreise mit dem Flugzeug erfolgt. Ausnahmen können im Rahmen der internationalen Jugendarbeit außerhalb Europas erfolgen. Diese müssen den Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes für Internationale Jugendarbeit entsprechen. Die Anreise per Flugzeug wird innerhalb der Gruppe bei der Planung immer kritisch reflektiert. Eine ausführliche Berichterstattung über Flugreisen wird unterlassen. Stattdessen werden Positivbeispiele gefördert und in den Fokus gerückt, bei denen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad, dem Segelboot etc. erfolgt.
- Maßnahmen nach außen: Die JDAV fordert nach außen (gegenüber dem DAV, anderen Bergsportverbänden, der zivilen Öffentlichkeit und der Politik) die Anerkennung der Tatsache, dass konsequenter Klimaschutz und Flugreisen aktuell (und in absehbarer Zukunft) nicht vereinbar sind. Daher werden alle genannten Akteure zum sofortigen Verzicht auf Flugreisen aufgefordert. Diese Haltung wird durch 1. glaubwürdig durch die JDAV umgesetzt.
Speziell die Politik in Deutschland wird explizit aufgefordert, weitere Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen: Die JDAV fordert die Einführung einer Kerosinsteuer und das Verbot von Privat-Jets.
Beschlossen von der Bundesjugendversammlung am 13./14.10.2023 in Hamburg.